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AGBs

1. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
1.1 Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast vom Vermieter eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung angemeldeten Personen. Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen.
1.2 Die Unterkunft darf nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der Personen nicht überschritten werden. Dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Ein Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Vermieter kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen. Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
1.3. Die Angebote auf www.katies-apartments.com in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Dem Vermieter steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.


2. VERTRAGSERFÜLLUNG
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


3. STORNIERUNG / RÜCKTRITT / NO SHOW
3.1 Erst mit der Zahlung des Gastes liegt eine garantierte Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden.
3.2 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. 
3.3 Der Gast kann einen angemessenen Ersatzmieter anbieten. Der Vermieter kann den Vorschlag in Textform akzeptieren. Der Ersatzmieter tritt in alle Rechte und Pflichten des vorherigen Mieters ein. Der Ersatzmieter hat die Vertragsübernahme vorab in Textform zu bestätigen. Übernimmt der Ersatzmieter den Gastaufnahmevertrag, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € vom ausscheidenden Mieter verlangen. Die Stornogebühr entfällt.

Bei Buchungen über Plattformen wie AirBnB, Booking o.ä. gelten die dort vereinbarten Stornierungsbedingungen.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 
4.1 Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
4.2 Akzeptierte Zahlungsmittel sind Überweisung und Kreditkarte. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

 

5. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
5.1 Ein reserviertes Apartment steht dem Gast im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
5.2 Die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Schlüssel sind am Abreisetag am ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen.
Bei Verlust eines Schlüssels sowie bei Nichtabgabe entsteht eine Gebühr von 50,00€. Der Vermieter ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 50,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Eine Haftpflichtversicherung, die auch den Verlust von Schlüsseln einer Schließanlage umfasst, wird empfohlen.
5.3 Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem Vermieter und dem Gast vereinbart werden.
Wenn der Vermieter dem Late Check-out zustimmt, ist dieser berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist der Vermieter berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn der Vermieter zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. 
5.4 Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem Vermieter und dem Gast vereinbart werden.
Wenn der Vermieter dem Early Check-in zustimmt, ist dieser berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.

 

6. ÜBERLASSUNG / WEITERVERMIETUNG / NUTZUNG
6.1 Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch den Vermieter ausgewiesenen Preisen.
Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen den Vermieter nicht zulässig. In diesen Fällen ist der Vermieter berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
6.2 Die Nutzung der Wohnungen zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.
Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Der Vermieter behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.


7. HAFTUNG
Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für Kardinalpflichten ist im Falle deren leicht fahrlässigen Verletzung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit.
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Sturmfluten, Epidemien, Feuer, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, terroristische Gewalthandlungen o. ä. ) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehr- und/oder Mietkosten zu Lasten des Gastes.

 

8. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
8.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
c) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
d) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 6)
Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat der Vermieter den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2 Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter.
8.3 Erfolgte eine Kündigung seitens des Vermieters wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist der Vermieter berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens des Vermieters bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.

 

9. RAUCHVERBOT UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
9.1. Aus Feuerschutzgründen sind Nichtraucherapartments. Das Rauch in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. 
9.2 Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist. 
9.3 Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,00 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments.
9.4 Der Vermieter ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 10.1 und 10.3 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. 
9.5 In Gebäuden können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).


10. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
10.1 Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 8 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.
10.2 In Apartments und Gemeinschaftsflächen ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.
10.3 Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. 
10.4 In den Apartments können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein.
Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke.
In Gemeinschaftsflächen, Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
10.5 Der Vermieter ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 11.1 und 11.2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. 
Der Vermieter behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen.
Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.

 

11. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinauskommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. 

 

12. HAUSTIERE
12.1 Das Mitbringen von (Haus)Tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig dem Vermieter vorzulegen.
12.2 Vom vorgenannten Grundsatz ist der Vermieter berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr in Rechnung gestellt.
12.3 Der Vermieter ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. 


13. INSTANDHALTUNG
13.1 Mit der Buchung eines Apartments verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat der Vermieter das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 60,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. 
13.2 Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
13.3 Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.
13.4 Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist der Vermieter berechtigt wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet dem vom Vermieter beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.

 

14. INTERNETNUTZUNG
14.1 Dem Gast wird durch den Vermieter im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.
14.2 Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt den Vermieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
14.3 Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber dem Vermieter einzustehen.
14.4 Im Übrigen behält sich der Vermieter vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

 

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Anfrage und/oder Annahme des Gastaufnahmevertrages als anerkannt.
15.2 Es gilt deutsches Recht. 
15.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

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